Nachweise gem. Gebäudeenergiegesetz für Wohn- und Nichtwohngebäude

Das Ingenieurbüro Wermke ist berechtigt, Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu führen. Die Erstellung der Nachweise erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten.

 

Folgende Nachweise werden angeboten

 

1. Energiebedarf und Wärmeverluste

Der typische GEG-Nachweis, welcher die Bewertung der geplanten Bauteilaufbauten und Anlagentechnik beinhaltet und im Ergebnis die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen aufzeigt.

 

2. Erneuerbare Energien

In bestimmten Fällen muss der Anteil erneuerbarer Energien nachgewiesen werden. 

 

3. Sommerlicher Wärmeschutz

Um die Räume und damit auch die Nutzer vor Überhitzung im Sommer zu schützen, wird der Nachweis anhand  des vereinfachten Verfahrens (Sonneneintragskennwertverfahren) oder mittels thermischer Gebäudesimulation geführt.

 

4. Wärmebrückennachweise

Die Wärmeverluste über Wärmebrücken (z. B. Fensterlaibungen, Außenecken, auskragende Platten usw) sind zu begrenzen. Wir führen detaillierte Berechnungen der Wärmebrücken oder Gleichwertigkeitsnachweise gem. Beiblatt 2 zur DIN 4108 durch.

 

5. Nachweise für Erweiterungen oder Änderungen

In bestimmten Fällen muss nicht das gesamte Gebäude bilanziert und nachgewiesen werden. Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen individuell zugeschnittenen GEG-Nachweis.

Ingenieurbüro Wermke
Dipl.-Ing. (BA) Benjamin Wermke
Am Koberbach115 08451Crimmitschau

Rufen Sie uns einfach unter 0170 5105032 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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