Denkmalgeschützte Gebäude sind aus verschiedenen Gründen, wie z. B. Auflagen von Denkmalbehörden und Gestaltungselementen, oftmals in einem schlechten energetischen Zustand. Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Bausubstanz.
Die Möglichkeiten der staatlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind vielfältig. Die technischen Anforderungen zur Erlangung der Fördermittel sind teilweise niedriger als bei vergleichbaren Gebäuden, welche nicht unter Denkmalschutz stehen.
Um in den Genuß von Fördermitteln für Baudenkmale zu kommen, muss ein Gebäude nicht unbedingt denkmalgeschützt sein. Mit einer Listung als besonders erhaltenwerte Bausubstanz, aufgrund der baugeschichtlichen oder gestalterischen Bedeutung zum Beispiel eines Dorfs, gelten für das Gebäude die gleichen voraussetzungen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln wie beinem gelisteten Baudenkmal.
Das Ingenieurbüro Wermke ist befähigt und berechtigt geförderte, energetische Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sowie an besonders erhaltenwerter Bausubstanz zu begleiten.