Das Ingenieurbüro Wermke ist berechtigt, Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu führen. Die Erstellung der Nachweise erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten.
Folgende Nachweise werden angeboten
1. Energiebedarf und Wärmeverluste
Der typische GEG-Nachweis, welcher die Bewertung der geplanten Bauteilaufbauten und Anlagentechnik beinhaltet und im Ergebnis die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen aufzeigt.
2. Erneuerbare Energien
In bestimmten Fällen muss der Anteil erneuerbarer Energien nachgewiesen werden.
3. Sommerlicher Wärmeschutz
Um die Räume und damit auch die Nutzer vor Überhitzung im Sommer zu schützen, wird der Nachweis anhand des vereinfachten Verfahrens (Sonneneintragskennwertverfahren) oder mittels thermischer Gebäudesimulation geführt.
4. Wärmebrückennachweise
Die Wärmeverluste über Wärmebrücken (z. B. Fensterlaibungen, Außenecken, auskragende Platten usw) sind zu begrenzen. Wir führen detaillierte Berechnungen der Wärmebrücken oder Gleichwertigkeitsnachweise gem. Beiblatt 2 zur DIN 4108 durch.
5. Nachweise für Erweiterungen oder Änderungen
In bestimmten Fällen muss nicht das gesamte Gebäude bilanziert und nachgewiesen werden. Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen individuell zugeschnittenen GEG-Nachweis.