So unterschiedlich wie wir als Menschen sind, so unterschiedlich fallen die Gründe für eine energetische Sanierung eines Gebäudes aus.
Die Ergebnisse nach der Sanierung sind neben der Erfüllung eigener Vorstellungen fast immer identisch. Behaglichkeit, Wohlbefinden sowie der Wert des Gebäudes sind gestiegen, die Abhängigkeit von Energieträgern wie z. B. Öl, Gas oder elektrischer Strom hingegen ist gesunken.
Ganz nebenbei tragen Sie einen großen Teil zum zum Erreichen der Klimaschutzziele bei.
Mit einer Energieberatung erhalten Sie einen Überblick über den Ist-Zustand Ihres Gebäudes. Auf dieser Grundlage werden mit Ihnen gemeinsam Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und das Einsparpotential dieser Maßnahmen aufgezeigt. Nach Abschluss erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), welcher mit bis zu 80 % vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst wird. Zudem erhöht sich der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit.
Ablauf einer Energieberatung
1. Förderantrag
Den Förderantrag zur Energieberatung stellen Sie selbst oder ein bevollmächtigter Dritter (z. B. das Ingenieurbüro Wermke) beim BAFA. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids beginnt die Datenaufnahme.
2. Datenaufnahme
Alle Daten zu den Hüllflächenbauteilen (Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke usw.) und Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung) werden durch uns vor Ort aufgenommen. Zu diesem Termin besprechen wir gemeinsam Ihre Vorstellungen und mögliche Sanierungsmaßnahmen.
3. Berechnung
Nach der Datenaufnahme wird nun der energetische Ist-Zustand des Gebäudes berechnet. Darauf aufbauend werden nun Sanierungsempfehlungen ausgearbeitet.
4. Darstellung Fördermittel
Zu den Sanierungsempfehlungen werden die möglichen Kosten grob geschätzt und die möglichen Fördermittel der verschiedenen Fördermittelgeber abgebildet.
5. Bericht
Den fertigen Bericht erhalten Sie per Email. Sie lesen sich alles ganz in Ruhe durch und notieren sich Ihre Fragen. Zum Abschluss wird Ihnen der Sanierungsfahrplan in einem persönlichen Gespräch erläutert.
6. Beantragung Auszahlung der Fördermittel
Nach Begleichung der Beratungskosten wird der Verwendungsnachweis erstellt und eingereicht. Die Bearbeitungsdauer durch das BAFA nimmt meherere Monate in Anspruch.
Erste wenn der Verwendungsnacheis eingereicht wurde, ist die Inanspruchnahme des Bonus möglich.
Die Energieberatung ersetzt keine Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Sie soll vielmehr als Orientierungshilfe dienen.